Brandschutztüren
In der Schweiz werden nur die von der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherung, VKF, zertifizierten und zugelassenen Brandschutztüren anerkannt. Das heisst, dass ein Element bei einem Brandschutztest den Feuerwiderstand für eine bestimmte Zeit erfüllen musste. Die Frank Türen AG ist spezialisiert auf die Massanfertigung von Brandschutz geprüften Türen und Toren aus Holz.
Beispiele für Brandschutztüren aus Holz
Brandschutz-Bauteilkomponenten bei Türen und Toren
Pläne und technische Grundlagen für Brandschutztüren in Holz
Technische Beratung
Wenn Sie sich für Brandschutztüren interessieren, senden Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage mit Angaben zum gewünschten Türsystem/Produkt, zur Objektadresse sowie die vorhandenen Planunterlagen. Vergessen Sie nicht, Ihre Telefonnummer mitzuteilen. Ein Technischer Berater wird sich innert 24 Stunden telefonisch bei Ihnen melden.
Bitte beachten
Unsere sicherheitsspezifischen Türen-/Wandsysteme in Holz sind für Bauten in der Schweiz zertifiziert. Zudem planen und produzieren wir alles nach Mass, und haben daher keine Fertigtüren an Lager.
Brandschutztest Türen und Tore
Beispiel Brandschutztest eines Brandabschnitt-Tores.
Folgende Prüfinstitute führen Brandschutztests von Türen und Tore im deutschsprachigen Raum aus:
Geprüfte Brandschutztüren müssen dauerhaft gekennzeichnet sein. Darauf ersichtlich müssen sein die Brandschutz-Zulassungsnummer, der Zulassungsinhaber und die Brandschutzklassierung (national oder EN).
Technische Bezeichnungen
bb | brennbar | |
RF1 (nbb) | nicht brennbar | |
BKZ | Brandkennziffer | |
BSR | Brandschutzregister | BSRonline |
VKF-Nr. | Brandschutz-Anwendungs-Nr. (BSR) | Brandschutz Register |
EN | Europäische Norm | SIA |
TA | Technische Auskunft EMPA |
F | Tragende und raumabschliessende Bauteile | 30bb, 30, 60, 90, 120, 160, 240 |
T | Bewegliche Elemente – Türen und Tore | 30, 60, 90 |
R | Rauch- und flammdichte Abschlüsse | 30, 60 |
K | Brandschutzklappen | 30, 60, 90 |
S | Abschottungen | 30, 60, 90 |
A | Aufzugsschachttüren | 30, 60 |
EN-Normen | 13501-2, 13501-3, 1363-1, 1363-2, 1634-1, 1634-3 |
R | Tragfähigkeit: tragendes Bauteil, ohne Stabilitätsverlust unter definierter Brandeinwirkung. |
E | Raumabschluss: Bauteil mit dichtem Raumabschluss, Rauch- und Flammendurchtritt werden verhindert. |
I | Wärmedämmung: wärmedämmendes Bauteil, die Wärmeleitung ist in definiertem Mass eingeschränkt. |
W | Strahlung |
M | Mechanische Einwirkung |
Bauteil | EN | VKF |
---|---|---|
Tragend, raumabschliessend | REI | F |
Nichttragend, raumabschliessend | EI | F, S, K |
Raumabschliessend, beweglich | EI | T |
Rauch- und flammdicht | E | S |
Brandschutznormen Türen und Tore
Die SIA-343-Norm gilt für die Projektierung, die Herstellung, den Einbau und die Nachrüstung betriebsfertiger bzw. vorgefertigter manuelle und/oder kraftbetätigte, automatische Türen und Tore für Personen und Fahrzeugverkehr in der Gebäudehülle und im Gebäudeinnern. Sie gilt für alle Arten von Aussentüren, Abschlusstüren, Innentüren und Tore mit und ohne spezielle Anforderung.
Folgende Türarten sind nicht Gegenstand der SIA-Norm 343 und bedürfen einer spezifischen Abklärung durch einen Brandschutzfachplaner:
- Glastüren ohne Rahmen
- Fenstertüren (SIA 331)
- Falt- und Glasschiebewände
- Aufzugstüren
- Hebeschiebetüren und –fenster (SIA 331)
- Türen in Maschinenanlagen
- Spezialkonstruktionen mit denkmalpflegerischen Auflagen – siehe denkmalgeschützte Türen
Widerstand gegen Rauchdurchlass ist meistens eine Zusatzfunktion, die Türen aufweisen können. Dabei wird zwischen Kaltrauch mit Umgebungstemperatur und Heissrauch (bis 200 ° C) unterschieden.