Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anwendbarkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde ausdrücklich diese Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen zu diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Gültigkeit von Angeboten
Angebote sind ab dem Datum ihrer Ausstellung 3 Monate gültig.

Auftragsfreigaben/Auftragsbestätigungen
Die Auftragsfreigaben sowie die Auftragsbestätigungen sind durch den Auftraggeber nach Erhalt umgehend auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Ohne Beanstandung innert drei Arbeitstagen sind diese für die Ausführung verbindlich. Nachträgliche Änderungen werden nach Aufwand verrechnet.

Preise
Alle unsere Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Frank Türen AG behält sich vor, Preiserhöhungen, bedingt durch Materialaufschläge von Lieferanten, dem Kunden weiter zu belasten.

Deklaration Holz und Holzwerkstoffe
Sämtliche von uns eingesetzten Produkte stammen aus einer uns bekannten Waldbewirtschaftung bzw. uns bekannten Produzenten. Die Informationen über die Herkunft stehen Ihnen im PDF Deklaration Holz und Holzwerkstoffe zur Verfügung.

Zahlungsbedingungen
Konditionen gemäss Auftragsbestätigungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist ein Verzugszins von 5 Prozent geschuldet. Die Mahngebühr beträgt pro Mahnung CHF 50.00. Ungerechtfertigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Frank Türen AG ist auch berechtigt, nach ihrer Wahl die Vorauszahlung des gesamten Betrages oder Anzahlungen oder andere Sicherheiten zu verlangen.

Lieferung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers. Paletten werden im Austauschverfahren gewechselt oder in Rechnung gestellt.

Mängelrügen
Solche haben innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware und vor Weiterverarbeitung schriftlich und mit ausführlichem Hinweis auf die festgestellten Mängel zu erfolgen. Sie haben auf die Erfüllung der Zahlungsbedingungen keinen Einfluss.

Garantie
Die Garantiefrist beträgt ein Jahr ab Lieferdatum. Schäden welche durch die Weiterverarbeitung entstehen sind von der Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.

Kreditschutz
Wir behalten uns vor, bereits entgegengenommene Aufträge nicht oder nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, falls die Kreditwürdigkeit des Käufers zwischenzeitlich in Frage gestellt wird. Bei Zurückstellung des vereinbarten Liefertermins durch den Käufer erfolgt die Berechnung am Tage der ursprünglichen Auslieferung. Die Ware wird auf Gefahr des Kunden bei uns zwischengelagert.

Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Die Parteien wählen für sämtliche Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben können, den Sitz der Frank Türen AG als einzigen und ausschliesslichen Gerichtsstand.
 
Änderungen vorbehalten, Frank Türen AG, Buochs, April 2012

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)