Steigzonen / Elektrofronten EI30 RF1, EI60 RF1
Für die ästhetisch saubere Abschliessung der stockwerkübergreifenden Gebäudetechnik: Feuerwiderstandsfähige Brandschutzfronten ein- oder mehrflügelig. Elektrofronten und -schränke EI30 RF1 oder EI60 RF1 sorgen mit ihren nicht brennbaren Brandschutzplatten für die abschliessend sichere Führung und Verteilung der Elektro- und Lüftungsleitungen. Je nach Einbauort werden die Elektrofronten nbb von Frank mit zusätzlicher Schalldämmung für den Schallschutz bis 40 dB ausgestattet, mit einem Glasausschnitt oder mit spezifischer Oberfläche versehen.
Technische Beratung
| 041 624 90 90 |
Konstruktionsbeispiele
Steigzonen/Elektrofronten nach Brandschutznorm VKF
Technische Grundlagen Steigzonen/Elektrofronten
| Umfassung | stumpf mit Blende unten, seitlich und oben |
| Kanten- und Falzausbildung | stumpfeinschlagend |
| Türblatt | Vollbau/Stärke 40 mm |
| Trägermaterial | nicht brennbare Brandschutzplatten (Gips-/Zellulosefaser-, zementgebundene Platten) |
| Oberflächen | roh, grundiert, deckend gestrichen in RAL oder NCS, furniert, mit Kunstharz belegt |
| Türbänder | Objektbänder 3-dimensional verstellbar |
| Schloss | Drehstangenschloss oder Mehrfachverriegelungen |
| Beschlag/Drücker | 4-Kant-Rosetten oder alle der Norm entsprechenden Garnituren möglich |
| Zubehör | Reed- oder Magnetkontakte, biometrische Zugangskontrolle |
| Einbau | |
| Wandanschluss/-anschlag | Zwischen Mauerwerk mit Silikonfuge |
| Wandtypen | Mauerwerk und Leichtbauwand (min. EI60) nach VKF-Nr. 19161, 19162, 19163, 20364, 21800, 21815 oder 25127 |
Beachte
Da Elektrofronten/-Schränke ausschliesslich in Fluchtwegen verbaut werden, müssen sie aus nicht brennbaren Materialien gefertigt werden. Diese Baustoffe werden über genormte Prüfungen oder andere VKF-anerkannte Verfahren klassifiziert und hinsichtlich ihres Brandverhaltens in folgende Brandverhaltensgruppen eingeteilt:
Brandverhaltensgruppen RF (réaction au feu)
RF1: kein Brandbeitrag
RF2: geringer Brandbeitrag
RF3: zulässiger Brandbeitrag
RF4: unzulässiger Brandbeitrag
| Brandschutz | EI30 RF1 (nbb) | |
| Rauchschutz | R30 | EN 1634-3 |
| Schallschutz (Laborwert) | RW 40 dB | EN 10140-2, EN 717-1 |
| Klimaschutz | Klasse II | EN 1121, VST 006 |
| Bedienungskräfte | geprüft | EN 12046-2 |
Bei der Planung muss berücksichtigt werden, dass die Elektrofronten/-Schränke jeweils von fixen Pfostenelementen umgeben sind. Einstell- und Kontrollinstrumente wie Zähler sowie Bauteile die demontabel sein müssen, sollten unmittelbar oder in der Nähe der Öffnungen/Schranktürflügel platziert werden.
Beachte
Mindestabstände zwischen den einzelnen Elektrokasten/-Zähler sind abhängig vom Hersteller.
Detailplan Elektrofront/-Schrank nach VKF-Nr. 26363
Detailplan Elektrofront/-Schrank nach VKF-Nr. 23098 (gilt auch für Nr. 23094)
ohne seitlichen Beistoss, VKF-Nr. 26363
ohne seitlichen Beistoss, VKF-Nr. 23098 ( gilt auch für Nr. 23094 )
Zusammenbau linear, VKF-Nr. 26363
Zusammenbau linear, VKF-Nr. 23098 (gilt auch für Nr. 23094)
Richtungsänderung in Blende 68 mm, gilt für alle VKF-Nr.
mit Sockel
ohne Sockel, mit Boden
ohne Sockel und Boden
Sicherheitsnachweise
Steigzonen/Elektrofronten von Frank sind Massanfertigungen nach Brandschutznorm VKF.
| Brandschutz | EI30/EI60 RF1 | Brandschutz-Zertifikat |
| Rauchschutz | R30 | Rauchschutz-Zertifikat |
| Schallschutz (Laborwert) | RW 40 dB | Schallschutz-Zertifikat |
| Einbruchschutz | WK I | |
| Klimaschutz | Klasse II | |
| Bedienungskräfte | geprüft | Dauerfunktion-Zertifikat |
FAQ
Steigzonenverkleidungen sind feuerwiderstandsfähige Fronten oder Schränke, die Elektro-, Sanitär- und Lüftungsleitungen brandschutzkonform abschliessen. Sie sorgen für eine saubere, sichere und optisch ansprechende Verkleidung von Steigschächten über mehrere Stockwerke.
Frank Türen fertigt Elektrofronten und Steigzonenverkleidungen in den Klassen EI30 RF1 und EI60 RF1. Sie bestehen aus nicht brennbaren Brandschutzplatten und erfüllen die Anforderungen der VKF-Zulassungen 23094, 23098, 26363 und 30242.
RF1 steht für «kein Brandbeitrag». Diese Baustoffe sind nicht brennbar und für den Einsatz in Fluchtwegen zugelassen. Frank verwendet ausschliesslich Materialien der Brandverhaltensgruppe RF1.
Die Konstruktionen bestehen aus Vollbautüren mit 40 mm Stärke und nicht brennbaren Gips-, Zellulose- oder zementgebundenen Platten. Oberflächen können roh, lackiert, furniert oder mit Kunstharz beschichtet ausgeführt werden.
Ja. Glasausschnitte sind nach VKF-Nr. 23094 zugelassen, sofern die Glaskantenlänge 2120 mm und die Glasfläche 0,89 m² nicht überschreiten.
Je nach Ausführung erreichen die Elemente Schallschutzwerte bis 40 dB (Laborwert), geprüft nach EN 10140-2 und EN 717-1. Dadurch eignen sie sich auch für lärmsensible Bereiche wie Hotels oder Bürogebäude.
Sie kommen in Fluchtwegen, Technikräumen, Korridoren und Treppenhäusern zum Einsatz – überall dort, wo Installationsschächte brandsicher abgeschlossen werden müssen.
Die Montage erfolgt zwischen Mauerwerk oder Leichtbauwand mit Silikonfuge. Die standardisierte Elementstärke beträgt 110 mm. Alle Elemente sind montagefertig und nach VKF-Norm geprüft.
Optional sind integrierte Schalldämmung, biometrische Zugangskontrolle, Magnetkontakte oder Mehrfachverriegelungen möglich. Damit können auch sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllt werden.
Alle Systeme werden im Produktionswerk in Buochs (NW) gefertigt und entsprechen den Schweizer und europäischen Bau- und Sicherheitsnormen. Frank Türen arbeitet nach dem Prinzip «wie geprüft, so ausgeführt».